Werbenachrichten via Social Media – was ist erlaubt?

Deutschland ist ein Abmahnparadies, eine Geldmaschine für Rechtsanwälte. Hier ein Interessanter Beitrag der Kanzlei Plutte:

Im Beitrag wird auch verraten, wie man der Abmahnfalle entgeht. 

Folgende Werbemaßnahmen sind lt. Kanzlei Plutte ohne Einwilligung per "Double-Opt-in“-Verfahren" unzulässig: 


- Direkte Werbemails an „befreundete“ oder unbekannte Nutzer

- Werbende Postings auf der Pinnwand anderer Nutzern

- Freundschaftsanfragen, zumindest wenn über die Textfunktion (vgl. XING) werbliche Aussagen getroffen werden

- Einladung zu einer Fanseite

- Werbender Kommentierung eines fremden Beitrags

- Veranstaltungseinladung

- Werbung auf der eigenen Pinnwand, die den Freunden angezeigt wird

- Werbung, die der Nutzer (unbewusst) an seine Freunde weitergibt, etwa über eine App

- Tell-A-Friend Funktion / Freundefinder


Wenn Sie Fragen haben, wie Sie dauerhaft der Abmahnfalle entgehen können, bitte hier klicken und einen kostenlosen Gesprächstermin buchen!