Folgende Werbemaßnahmen sind lt. Kanzlei Plutte ohne Einwilligung per "Double-Opt-in“-Verfahren" unzulässig:
- Direkte Werbemails an „befreundete“ oder unbekannte Nutzer
- Werbende Postings auf der Pinnwand anderer Nutzern
- Freundschaftsanfragen, zumindest wenn über die Textfunktion (vgl. XING) werbliche Aussagen getroffen werden
- Einladung zu einer Fanseite
- Werbender Kommentierung eines fremden Beitrags
- Veranstaltungseinladung
- Werbung auf der eigenen Pinnwand, die den Freunden angezeigt wird
- Werbung, die der Nutzer (unbewusst) an seine Freunde weitergibt, etwa über eine App
- Tell-A-Friend Funktion / Freundefinder
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