Achtung: Abmahngefahr!
NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN SEIT GESTERN, 9. JANUAR 2016 zum Hinweis auf EU-Online-Streitbeilegungsplattform, obwohl diese noch nicht verfügbar ist! Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat.
Das ist eine neue Gängelei der Brüsseler EU-Diktatur und der BRD-Diktatur für in der EU niedergelassene Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern anbieten! Das Verfahren hierfür läuft seit Jahren, das Gesetz gibt es seit 2013. Am 8.1. veröffentlichte das die IHK und heute erfuhr ich davon! Alle werden vor vollendete Tatsachen gestellt, ohne jedes Mitspracherecht.
Wohl dem, der keinen Firmensitz innerhalb der EU hat!
Was können Sie dagegen tun?
Ich gründe für Sie die passende Firma außerhalb der EU.
Ggf. unabhängig von Ihrem bisherigen Geschäft.
Noch kann man sich die lukrativste Lösung aussuchen.
Wenn Sie daran interessiert sind, lassen Sie uns telefonieren. Suchen Sie sich einen Termin in meinem Kalender aus: www.zeitplaner.tv
Und hier zum Text der IHK Heilbronn:
BEREITS AB DEM 9. JANUAR 2016 GELTEN FÜR ONLINE-HÄNDLER NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN.
Betroffen sind auch Händler, die über keine eigene Internetseite verfügen, sondern ihre Produkte oder Dienstleistungen über Portale wie ebay oder Amazon vertreiben. Die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) verpflichtet Online-Händler, die Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge online mit Verbrauchern eingehen, einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) „auf EU-Ebene“ einzurichten und zudem ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Diese Pflichten gem. Art. 14 Abs. 1 der ODR-Verordnung bestehen unabhängig davon, ob der Online-Händler überhaupt an einem nach wie vor freiwilligen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilnimmt.
Hauptziel der ODR-Verordnung ist die Einrichtung einer Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene. Die OS-Plattform soll Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Die Beschwerden sollen dann über die Plattform an die für die betreffende Streitigkeit zuständige nationale Schlichtungsstelle weitergeleitet werden. Offline-Verträge werden nicht erfasst.
Hier die wichtigsten Informationen dazu:
Online-Händler müssen ab dem 9. Januar 2016 folgenden Link auf ihrer Website einstellen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Der Link muss leicht zugänglich sein. Aber wo genau er stehen soll, ist nicht vorgeschrieben. Es ist davon auszugehen, dass die geforderte leichte Zugänglichkeit dann gegeben ist, wenn der Link im Rahmen des Impressums des Unternehmers genannt wird. Dies gilt jedoch nur, wenn das Impressum von jeder (Unter-)Seite des Internet- bzw. Plattformauftritts durch einen mit „Impressum“ oder „Kontakt“ bezeichneten Link ständig mit nicht mehr als zwei Klicks erreichbar ist.
Ein Hinweis und Link zur EU-Plattform sind auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einzufügen. Dies ist nicht erforderlich, falls es sich um reine B2B-AGB oder solche B2C-AGB handelt, die ausschließlich für den stationären Handel gelten.
Die Plattform der EU-Kommission selbst geht voraussichtlich jedoch erst am 15. Februar 2016 online. Trotzdem gilt die Pflicht, den Link zu publizieren, bereits jetzt, wenngleich davon auszugehen ist, dass die Abmahngefahr derzeit noch gering ist.
Empfehlung
Die IHK empfiehlt, ab sofort auf die Onlineschlichtung hinzuweisen, um sich nicht unnötig einem Abmahnrisiko auszusetzen.
Der Hinweis kann z. B. wie folgt aussehen: "Hinweis zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission gem. Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung), die voraussichtlich ab dem 15.02.2016 verfügbar sein wird und unter folgendem Link abrufbar ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die vollständige EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten - Download: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:165:0001:0012:DE:PDF%20