Pfändung: Antrag auf Heraufsetzung des unpfändbaren Betrages, Pfändungsschutz bei Altersrenten, Spezialregelungen, Beratung





Beratungs- und Prozesskostenhilfe Stand: 1. Januar 2016

Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren zu. Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.



Quelle: 
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